Chronologie des Machtmissbrauches :

 

1. Hauptstück - Der Besuch im der Dunkelheit :

Es ist der 26.11.2003 gegen 17:45. TopDog werkelt eifrig im Büro.
Plötzlich randalieren die Hunde, die TopDog zwecks Objektsicherung eingeteilt hatte.
TopDog geht raus und sieht, dass Kampfhund "Aron" zwei finstere Gestalten vor dem Gartentor gestellt hatte.

"Tun's den Hund da weg ! Wir sind von der Sicherheitsdirektion Linz !"

"Ich tu den Hund ganz sicher nicht weg ! Aber ich mach Ihnen den Vorschlag, Sie sagen mir was Sie von mir wollen und ICH entscheide dann, ob ich Sie reinlasse oder nicht !"

"Jaa, Sie haben da im Internetz so a politisches Magazin ...."

"Ahaa, kann mir schon denken was Sie wollen ....."

Der TopDog bringt Hunde in Sicherheit und bittet die 2 herein.

"Wie gesagt, wir sind von der Sicherheitsdirektion Linz - von der Stapo (Staatspolizei) oder jetzt auch Verfassungsschutz. Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass Sie in Ihrem Internetmagazin ein Bild von Bundeskanzler Schüssel in einem Fadenkreuz abgebildet haben !
Das kann eine mögliche Straftat oder dier Aufforderung zu einer Straftat sein !
Wir hätten ja die Möglichkeit die Computer zu Beschlagnahmen oder bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchzuführen oder aber auch Sie zur Gendarmerie vorzuladen, aber wir möchten vorerst im Auftrag des Staaatsanwaltes mit Ihnen darüber reden !
Sind Sie bereit, das Bild freiwillig rauszunehmen ???"

"Einen Teufel werde ich tun ! Und das was ich jetzt sagen werde ist NICHT gegen Sie persönlich gerichtet :
Ist das Ihr Ernst !? Da fahren Sie zu zweit im Finstern 150 Km durch die Gegend und das nur um mit mir ein Gespräch zu führen ?????
Telefonieren wäre einfacher und billiger gewesen - wer zahlt das überhaupt, die ÖVP bestimmt nicht !
Und richten Sie Ihrem Staatsanwalt von mir aus, dass er und die mir bekannten Hintermänner zur Verantwortung gezogn werden !
In einem einigermassen funktionierendem Rechtsstaat hat politische Verfolgung keinerlei Existenzberechtigung ! Und wenn Sie der Meinung sind, dass jemand das Gesetz übertreten hat dann bemühen Sie gefälligst die ordentlichen Gerichte ! Sagen Sie ihm das !
Auf diesem Bild ist KEIN Fadenkreuz sondern ein Objektiv-Kreuz ! Es symbolisiert den Fokus, der auf Schüssel gerichtet ist !
Übrigens war fast das gleiche Bild vor 2 Jahren GANZSEITIG iin einem grossen österreichischen Nachrichtenmagazin abgedruckt,
DA hat es KEINEN gestört !
Klar, gegen einen grossen Verlag gehen Ihre politischen Auftraggeber natürlich NICHT vor, denn die wehren sich !
Ist es wirklich schon wieder soo weit, dass die politische Verfolgung missliebiger Meinungen beginnt ???
Noch dazu ÖVP !!! Ich hätte die Gefahr eher von einer anderen Seite her erwartet !
Ich fasse es nicht, auf meine alten Tage muss ich mich bei den Blauen entschuldigen !!!!"

"Nein ! Natürlich dürfen Sie Ihre politische Meinung vertreten ! Was haben Sie denn für eine politische Einstellung ?
Und welcher Religion gehören Sie an ? Wissen Sie was, wir nehmen jetzt schnell einen Personenbogen auf ...."

"Kommt überhaupt nicht in Frage ! Name, Anschrift und Geburtsdatum haben Sie ja, das muss genügen !
Überhaupt ist es merkwürdig, dass man in dieser Weintraubenrepublik nicht mal über seine Rechte aufgeklärt wird !
Ich würde Sie bitten, dass wir dieses lustige Gespräch jetzt beenden, ich muss noch Büroarbeit machen.
Wenn ihr wieder mal in der Gegend seid, kommt auf an Kaffee vorbei ..."


Anmerkung : Die beiden Stapo-Beamten benahmen sich formal absolut korrekt, nur dass sie mich kurz vor meinem Geburtstag heimsuchten, ist BESTIMMT kein Zufall !


 

2. Hauptstück - Die infantile Hatz geht weiter :

Wie ich mittlerweile recherchieren konnte, wurde mein Provider wochenlang telefonisch terrorisiert und sollte genötigt werden, mich vom Netzt zu nehmen !

Als sich dieser durch diese Art naiver und infantiler Einschüchterungsversuche überhaupt nicht beeindrucken lies, starteten die Machthaber die nächste K(r)ampfmassnahme. Da diese Machthaber ja bekanntlich in ihrer erbärmlichen Feigheit nur aus dem Schutz der Dunkelheit agitieren, suchten sie sich einen "weisungsgebundenen Parteiangestellten", der bei einer Strafanzeige meinerseits ev. auch als Bauernopfer herzuhalten hätte.

Das nachfogende FAX (datiert mit dem 18.12.2003) erreichte meinen Provider am 16.12.2003 !!! Man möge Spendengelder sammeln, damit sich die ÖVP anständige Kalender kaufen kann !

Auch wegen des vorangegangenen telef. Ärgers mit den schwarzen Herrschaften hat er mich dann am 16.12.2003 gegen 18:00 gesperrt !

Und hier das FAX der ÖVP an meinen Provider, gespickt mit Unwahrheiten und rechtlicher Unwissenheit :


Österreichische Volkspartei
1010 Wien, Lichtenfeldgasse 7, Tel +43 40126510
Matthias.Hinnar@bp.oevp.at
Abteilung EDV

An (xxxxx) Internet Services GmbH
+43......
+43......

Wien, 18.Dezember 2003

Betrifft www.oesterreich1.com

Sehr geehrte Damen und Herren !

Als Provider des im Betreff angeführten Portals möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen:

Auf der Domain www.oesterreich1.com ist folgende Veröffentlichung enthalten:

Ein Personenbildnis von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel in einem Fadenkreuz, das unschwer
als Zielgerät für Schusswaffen erkennbar ist.

Durch diesen Sachverhalt werden zivilrechtliche Ansprüche (Recht aufs eigene Bild, Kreditschädigung, Unterlassensanspruch usw.) verletzt. Es wird damit auch der Straftatbestand des § 282 StGB (Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung) erwirkt.

Nachdem die rechtswidrige Veröffentlichung von Ihnen als Provider verbreitet wird fordern wir Sie auf, die Beseitigung dieser Veröffentlichung binnen eines Tages zu veranlassen, allenfalls auch durch Sperre der Domain auf Ihrem Portal, und uns hievon in Kenntnis zu setzen.

Sollten Sie nunmehr in Kenntnis des Sachverhalts entsprechende Maßnahmen unterlassen und mit der Veröffentlichung und Verbreitung fortfahren, sind Sie sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht als Mittäter für die Veröffentlichung in Hinkunft mitverantwortlich und würden entsprechend rechtliche Schritte auch gegen Sie einzuleiten sein.

Wir bitten um Verständigung von den ergriffenen Maßnahmen und Ergebnissen und verbleiben

mit den besten Grüßen

Matthias Hinnar EDV


 

Gegen 19:00 bemerkte ich die Domainsperre und telefonierte meinen Provider aus dem Bett !
Dieser bestätigte die Sperrung. Ich fragte ihn, ob es ihm lieber sei, dass ICH ihn verklage, was er natürlich verneinte.

Das FAX vom 17.12.2003 von TopDog an den Provider :


 

Sehr geehrter Herr Jxxxxxxx Kxxxxx !

Vielen Dank für die Übermittlung des rechtlich mehr als bedenklichen Zensurbegehrens aus der ÖVP-Zentrale !
Daß die Uhren in dieser Zensuranstalt anders gehen zeigt das Datum des übermittelten Schreibens : 18.Dezember 2003 !!!
Obwohl mir diese Parteifunktionäre bereits am 26.12.2003 die STAPO / Verfassungsschutz ins Haus geschickt hatten und ich
den beiden Beamten eindringlich erklärt hatte, daß es sich bei dem beanstandeten Bild um KEIN Fadenkreuz handelt sondern
um ein OBJEKTIV-Kreuz (symbolisiert den FOKUS auf eine Person), wird in dem ÖVP-Schreiben an Sie WAHRHEITSWIDRIG behauptet, es sei ein Fadenkreuz einer Waffe !

Übrigens war das gleiche Bild vor einiger Zeit in dem Nachrichtenmagazin "NEWS" völlig UNBEANSTANDET, mit NEWS legen sich diese "Herrschaften" naturgemäß nicht an, da greifen sie sich lieber einen kleinen Unterthan ...

Das in diesem Schreiben an Sie beanspruchte "Recht aufs eigene Bild" gilt für Personen die im öffentlichen Leben stehen
laut Rechtssprechung nur SEHR eingeschränkt !!!
Warum ein Bild "Kreditschädigung" verursachen soll, wissen wahrscheinlich nur diese Christenmenschen.
Die Drohung mit §282 StGb ist der Gipfel der Unverschämtheit und wird MEINERSEITS mit einer Strafanzeige wegen
VORSÄTZLICHER VERLEUMDUNG beantwortet werden !
Zu Ihrem Schutz vor politischer Verfolgung werde ich das beanstandete Bild herausnehmen und durch ein aussagekräftigeres
Bild ersetzen, das keinerlei Beanstandungen zur Folge haben kann !
Ich ersuche Sie um SOFORTIGE Freischaltung meiner Domain oesterreich1.com !!!

Falls Sie dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommen sollten, müßte ich Sie leider verklagen und bei Gericht eine Eilverfügung zwecks Beseitigung der Domainsperre erwirken.

Wenn diese "Herrschaften" es auch nur noch ein einziges mal wagen sollten, Sie zu ungesetzlichen Handlungen ohne richterlichen
Beschuss bez. Sperrung meiner Domain zu belästigen, bitte ich um kurze Nachricht !

Mit freundlichen Grüßen

TopDog

www.oesterreich1.com

 


Am 17.12.2003 um 9:15 war der TopDog wieder im Internet erreichbar !

 


3. Hauptstück - Die wahren Hintergründe :

Demnächst !!! 

 

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